Ratgeber Pflege
Unser Ratgeber Pflege bietet Ihnen die Möglichkeit, auf grundsätzliche Fragen zur Pflege und Betreuung in der Seniorenpflege Antworten zu finden. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf unser Fachgebiet konzentriert. Zum einen, möchten wir vermeiden, dass die Vielfalt der Informationen in einer schwierigen Situation zu noch mehr „Durcheinander“ führt, zum anderen ist die stationäre Kurz- und Langzeitpflege unser Spezialgebiet.Sollten Sie dennoch Fragen zu anderen Pflegeangeboten haben, wenden Sie sich gern an uns, wir werden Ihnen eine kompetente Beratungsstelle in Ihrer Nähe empfehlen.
Bei Fragen zu unseren Pflege- und Betreuungsangeboten, zu ergänzenden Dienstleistungen und Preisen können Sie sich entweder direkt auf der jeweiligen Seite der Einrichtung informieren – hier bekommen Sie sofort mit einem Klick ein Kurzprofil mit einigen Angeboten und entsprechenden Preisen zu unserem Haus -, oder Sie sprechen unsere Einrichtung an. Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Seite der Einrichtung.
Pflegebedürftigkeit, was nun?
Setzen Sie sich mit dem zuständigen Versicherungsträger in Verbindung. Das ist jene Stelle, die Ihnen auch die Pension bzw. Rente ausbezahlt, in den meisten Fällen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wenn Sie einen Antrag bei Ihrem Versicherungsträger gestellt haben, beauftragt dieser den Sachverständigen (einen Arzt oder diplomierte Pflegefachkraft) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den Sachverständigen. Bitten Sie Ihre Vertrauensperson (z.B. Pflegeperson) bei der Begutachtung anwesend zu sein. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und gerne an uns wenden.
Kosten für die Unterbringung
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich selbst zu bezahlen. Mindestens 20% Ihrer Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als Ihre Einkünfte, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.
Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Anträge auf (Rest)-Kostenübernahme liegen bei allen Gemeindeämtern aus und müssen bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Höhe des Pflegegeldes (Beträge für das Jahr 2025)
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
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Mehr als 65 Stunden | 1 | € 200,80 |
Mehr als 95 Stunden | 2 | € 370,30 |
Mehr als 120 Stunden | 3 | € 577,00 |
Mehr als 160 Stunden | 4 | € 865,10 |
Mehr als 180 Stunden, ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn:
· dauernde Bereitschaft (nicht dauernde Anwesenheit) einer Pflegeperson oder · regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder · mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon auch 1 in den Nachtstunden, erforderlich sind. |
5 | € 1.175,20 |
Mehr als 180 Stunden:
· Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen Eigen- oder Fremdgefährdung nötig. |
6 | € 1.641,10 |
Mehr als 180 Stunden:
· Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder es liegt ein gleich zu achtender Zustand vor. |
7 | € 2.156,60 |